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   VGH Bayern, 23.04.1996 - 8 B 96.552   

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VGH Bayern, 23.04.1996 - 8 B 96.552 (https://dejure.org/1996,37765)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.1996 - 8 B 96.552 (https://dejure.org/1996,37765)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 1996 - 8 B 96.552 (https://dejure.org/1996,37765)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 18.568

    Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße

    Vielmehr kann ein solcher zugleich der Verbindung einzelner Anwesen mit höherklassifizierten Straßen dienen, solange diese Funktion untergeordnet erscheint und die Zwecke der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung prägend sind (vgl. BayVGH, U.v. 23.4.1996 - 8 B 96.552 - juris Rn. 8; Schmid in Zeitler, BayStrWG, Stand Januar 2018, Art. 53 Rn. 10).

    Dabei kann es sowohl auf die Anzahl und den Umfang erschlossener landwirtschaftlicher Grundstücke als auch auf die Art und das bauliche Gewicht erschlossener Anwesen ankommen (vgl. BayVGH, U.v. 17.9.1991 - 8 B 90.145 - Die Fundstelle Bayern 1992 Nr. 76; U.v. 23.4.1996 - 8 B 96.552 - juris Rn. 8).

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur Abgrenzung von Gemeindeverbindungsstraßen und öffentlichen Feld- und Waldwegen kann die landwirtschaftliche Erschließungsfunktion einen Weg in solchem Maß prägen, dass die Erschließung von zwei oder drei Wohngebäuden für die Einstufung als öffentlicher Feld- und Waldweg unerheblich ist (BayVGH, U.v. 17.9.1991 - 8 B 90.145 - Fundstelle 1992 Nr. 76; U.v. 23.4.1996 - 8 B 96.552 - juris Rn. 8 f.).

  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 18.569

    Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg

    Vielmehr kann ein solcher zugleich der Verbindung einzelner Anwesen mit höherklassifizierten Straßen dienen, solange diese Funktion untergeordnet erscheint und die Zwecke der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung prägend sind (vgl. BayVGH, U.v. 23.4.1996 - 8 B 96.552 - juris Rn. 8; Schmid in Zeitler, BayStrWG, Stand Januar 2018, Art. 53 Rn. 10).

    Dabei kann es sowohl auf die Anzahl und den Umfang erschlossener landwirtschaftlicher Grundstücke als auch auf die Art und das bauliche Gewicht erschlossener Anwesen ankommen (vgl. BayVGH, U.v. 17.9.1991 - 8 B 90.145 - Die Fundstelle Bayern 1992 Nr. 76; U.v. 23.4.1996 - 8 B 96.552 - juris Rn. 8).

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur Abgrenzung von Gemeindeverbindungsstraßen und öffentlichen Feld- und Waldwegen kann die landwirtschaftliche Erschließungsfunktion einen Weg in solchem Maß prägen, dass die Erschließung von zwei oder drei Wohngebäuden für die Einstufung als öffentlicher Feld- und Waldweg unerheblich ist (BayVGH, U.v. 17.9.1991 - 8 B 90.145 - Fundstelle 1992 Nr. 76; U.v. 23.4.1996 - 8 B 96.552 - juris Rn. 8 f.).

  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 18.570

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Abstufung einer

    Vielmehr kann ein solcher zugleich der Verbindung einzelner Anwesen mit höherklassifizierten Straßen dienen, solange diese Funktion untergeordnet erscheint und die Zwecke der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung prägend sind (vgl. BayVGH, U.v. 23.4.1996 - 8 B 96.552 - juris Rn. 8; Schmid in Zeitler, BayStrWG, Stand Januar 2018, Art. 53 Rn. 10).

    Dabei kann es sowohl auf die Anzahl und den Umfang erschlossener landwirtschaftlicher Grundstücke als auch auf die Art und das bauliche Gewicht erschlossener Anwesen ankommen (vgl. BayVGH, U.v. 17.9.1991 - 8 B 90.145 - Die Fundstelle Bayern 1992 Nr. 76; U.v. 23.4.1996 - 8 B 96.552 - juris Rn. 8).

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur Abgrenzung von Gemeindeverbindungsstraßen und öffentlichen Feld- und Waldwegen kann die landwirtschaftliche Erschließungsfunktion einen Weg in solchem Maß prägen, dass die Erschließung von zwei oder drei Wohngebäuden für die Einstufung als öffentlicher Feld- und Waldweg unerheblich ist (BayVGH, U.v. 17.9.1991 - 8 B 90.145 - Fundstelle 1992 Nr. 76; U.v. 23.4.1996 - 8 B 96.552 - juris Rn. 8 f.).

  • VG Regensburg, 18.01.2018 - RN 2 K 15.1721

    Aufsichtliche Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße zum öffentlichen Feld-

    Zwei bewohnte Häuser alleine führen nach der Rechtsprechung auch noch nicht zu einem Überwiegen der Verkehrsbedeutung der Erschließung von Wohnanwesen gegenüber der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung (vgl. BayVGH U.v. 23.4.1996 - 8 B 96.552 - juris Rn. 8).
  • VG Regensburg, 18.01.2018 - RN 2 K 15.1722

    Aufsichtliche Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße zum öffentlichen Feld-

    Zwei bewohnte Häuser alleine führen nach der Rechtsprechung auch noch nicht zu einem Überwiegen der Verkehrsbedeutung der Erschließung von Wohnanwesen gegenüber der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung (vgl. BayVGH U.v. 23.4.1996 - 8 B 96.552 - juris Rn. 8).
  • VG Regensburg, 18.01.2018 - RN 2 K 15.1720

    Aufsichtliche Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße zum öffentlichen Feld-

    Zwei bewohnte Häuser alleine führen nach der Rechtsprechung auch noch nicht zu einem Überwiegen der Verkehrsbedeutung der Erschließung von Wohnanwesen gegenüber der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung (vgl. BayVGH U.v. 23.4.1996 - 8 B 96.552 - juris Rn. 8).
  • VG Schleswig, 18.05.2016 - 9 A 143/15

    Kommunalrecht: Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag für die Erneuerung der

    Eine fehlerhafte Einstufung einer Straße steht der Rechtswirksamkeit einer Widmung nicht entgegen (vgl. Bay. VGH, U. v. 23.04.1996 - 8 B 96.552 -, juris; Herder in: Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl., Kap. 8, Rn. 5).
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